Fritz Neugebauer eindrucksvoll wiedergewählt

13. Okt. 2007

„Die Würde des Menschen hat Vorrang vor dem Kapital. Die Arbeit soll dem Menschen dienen und nicht der Mensch der Arbeit.“ Mit diesem Zitat von Johannes Paul II. beginnt die Präambel des Leitantrages des ÖAAB der am 24. Bundestag in Stockerau einstimmig eingenommen wurde.

 

 

Ein gut gelaunter wieder gewählter                       FCG-Obmann und ÖGB-Vizepräsident

Bundesobmann Fritz Neugebauer                        Dr. Norbert Schnedl                

 

 In den nächsten Absätze stelle ich die - meiner Ansicht nach - wichtigsten Passagen des Leitantrages vor:

 

Steuerfreies Existenzminimum für Familien, d.h. für jedes unversorgte Familienmitglied

Es soll für Hausfrauen und Hausmänner sowie Kinder einen fixen Steuerfreibetrag geben, der sich beispielsweise nach der Ausgleichszulage für Pensionist/innen richten könnte.

 

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für Kinderbetreuung (Tagesmutter, Hort, Tagesbetreuung an Schulen, etc.) sollen auch im Sinne der besseren und vermehrt zu fördernden Vereinbarkeit von Familie und Beruf für sämtliche Familien steuerlich absetz bar werden, wobei in diesem Zusammenhang ein Negativsteuerprinzip zu überlegen ist.

 

Mehr steuerliche Gerechtigkeit für Pendlerinnen und Pendler

Arbeitnehmer/innen sollen künftig all ihre Pendlerkosten wie Selbständige als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können, damit ihr tatsächlicher Fahrtaufwand berücksichtigt wird. Kleinverdiener/innen (mit Einkommen unter der Lohnsteuerfreigrenze) sollen beim Pendlerpauschale nicht mehr benachteiligt werden, Benützer/innen öffentlicher Verkehrsmittel ihre Fahrkarten und jene, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, ihren Arbeitsweg auf KM-Geld Basis (derzeit 0,376 Euro pro Kilometer) steuerlich absetzen können, Mehrwertfahrkarten für Teilzeitkräfte und Internatsschüler sollen begünstigt werden.

 

Den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung

Eine erfolgreiche Mitarbeiterbeteiligung braucht bessere Rahmenbedingungen wie z.B. moderne arbeitsrechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten am Unternehmen, die den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen und Arbeitnehmer/innen entsprechen, sowie verstärkte Information über die Chancen und Effekte der Mitarbeiterbeteiligung.

Um Mitarbeiterbeteiligung erfolgreich zu gestalten, bedarf es steuerlicher Anreize, die den spezifischen Bedürfnissen der Unternehmen und Arbeitnehmer/innen entsprechen: Die Einräumung der Möglichkeit der steuerlich begünstigten Ertragsbeteiligung am Unternehmen wie z.B. ein 15. Monatsgehalt als "Erfolgsgeld", wenn das Unternehmen Gewinne macht, und die steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen.

 

Die gerechte Entlohnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Im Sinne einer christlich-sozialen Verteilungs- und Entlohnungsgerechtigkeit und angesichts des Absinkens der Lohnquote von 73,8 % im Jahr 1993 auf 67,4 % im Jahr 2006 dürfen Unternehmen nicht nur nach Gewinnoptimierung trachten, sondern sollen Arbeitnehmer/innen auch gerecht entlohnen, damit diese "mit ihrem Einkommen auch auskommen".

 

Die Einführung eines Mindestlohnes von 1.000 Euro

Die Verstärkung der Armutsbekämpfung und Senkung der Anzahl der Armutsgefährdeten bedarf neben anderer Maßnahmen auch der Einführung eines Mindestlohnes (auf Basis eines Generalkollektivvertrages) in der Höhe von 1.000 Euro.

 

Die Verlängerung der Regelung ,,40/45 Jahre sind genug"

Alle heimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nicht nur bis zum Jahre 2010, sondern auch danach mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in die Pension gehen können.

 

Die Anhebung der Arbeitgeberbeiträge zu Mitarbeitervorsorge-Kassen von 1,53 Prozent auf 2,5 Prozent

Um tatsächlich den Betrag einer "Abfertigung Alt" in der Höhe eines Jahresentgelts zu erhalten und somit am Ende des aktiven Berufslebens das gleiche Niveau zu erreichen wie nach 25 Dienstjahren nach der "Abfertigung AI!", bedarf es einer Beitragsanhebung von 1,53 % auf 2,5 %.

 

Die Abschaffung der Zuverdienstregelung bei vorzeitiger ASVG-Alterspension

Während bei Beamt/innen keine Zuverdienstgrenze besteht, dürfen ASVGVersicherte vor Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit Euro 341,16 dazuverdienen.

 

Die Schaffung eines Zeitwertkontos

Das Zeitwertkonto bietet die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis bestimmte arbeitsrechtliche Entgeltansprüche brutto auf ein Konto zu transferieren, um später Zeit souverän und individuell gestalten zu können. Diese Zeit könnte etwa in Kombination mit AItersteilzeit vor Inanspruchnahme der gesetzlichen Alterspension konsumiert oder in eine Zusatzpension bzw. im Falle des Ablebens des Anspruchsberechtigten in eine Hinterbliebenenvorsorge umgewandelt werden.

 

 

Der wieder gewählte Bundesobmann im Kreise seiner Stellvertreter.

 

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