Abkommen zur Sicherung von Kinderrechten

11. Apr. 2008
Der Europarat hat ein Übereinkommen geschaffen, damit Kinder verschiedene verbriefte Rechte, insbesondere jene in familienrechtlichen Verfahren, auch ausüben können. Dieses Übereinkommen wurde vom Nationalrat am 10.4.2008 einstimmig genehmigt, wenngleich die wesentlichen Inhalte des Abkommens in Österreich bereits seit längerem durch das das Kindschaftsänderungsgesetz 2001 umgesetzt sind.
 
Ziel des Übereinkommens ist, die Ausübung der materiellen Kinderrechte zu erleichtern, indem es Verfahrensrechte stärkt und schafft, die von Kindern selbst oder durch andere Personen oder Stellen ausgeübt werden können. Es geht um Verfahrensrechten, die von Kindern selbst oder durch andere Personen oder Stellen ausgeübt werden können. Kinder sollen in den sie berührenden familienrechtlichen Verfahren sachdienliche Auskünfte (über ihre Rechte) erhalten, müssen vom Gericht gehört werden und sind berechtigt, ihre Meinung zu äußern, die dann auch gebührend zu berücksichtigen ist.
 
Ich bin in meiner Wortmeldung im Plenum besonders auf dieses Anhörungsrecht eingegangen, das unbestritten gut ist. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Kinder sind in der Lage, sich zu artikulieren? Wir lesen immer häufiger von der zunehmenden Gewalt unter Jugendlichen. Gewalt ist häufig die Unfähigkeit Aggressionen in Sprache zu fassen, zu fühlen aber nicht darüber zu sprechen weil die Worte fehlen.
 
Ausdrucksfähigkeit kann durch sprachliche Frühförderung in Kindergärten und selbstverständlich in der Familie am besten erreicht werden. Je weiter verzweigt die Sprechstraßen eines Kindes sind, desto mehr Auswege stehen dem Kind offen, um schwierige Lebenssituationen zu beschreiben, auszusprechen und zu bewältigen.