Europa verstärkt die Weiterentwicklung
Der Reformvertrag der Europäischen Union
Angesichts weltweiter und rascher Veränderungen muss die Europäische Union auch für neue Herausforderungen handlungsfähig bleiben. Der Reformvertrag ist die Grundlage, um auf aktuelle Entwicklungen flexibel zu reagieren. Dazu muss die EU schlank und fit, modern verwaltet und demokratisch kontrolliert sein.
EU wird demokratischer
- Erstmals kann durch ein europäisches Volksbegehren (über 1 Mio. Unterschriften) ein europäisches Gesetzgebungsverfahren angeregt werden.
- Die Charta der Grundrechte gibt den Europäischen Bürgern bis zum EuGH einklagbare Rechte (ausgenommen sind Großbritannien und Polen). Die EUGrundrechte-Agentur hat ihren Sitz in Wien. Die Europäische Union kann und soll nach Inkrafttreten des Reformvertrages der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten.
- Das Europäische Parlament erhält praktisch volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung. Das Europäische Parlament hat vorgeschlagen, dass Österreich im Vergleich zur Nizza-Regelung zwei zusätzliche EP-Sitze erhalten soll.
- Das österreichische Parlament kann Einspruch gegen Vorschläge der Europäischen Kommission erheben, wenn ein Vorhaben in – unsere – nationale Kompetenz eingreift. Wenn ein Drittel der Parlamente der Mitgliedstaaten das auch so sehen, muss dies von der Kommission berücksichtigt werden („Gelbe Karte“).
- Das Subsidiaritätsprinzip für die Mitgliedstaaten und die besondere Berücksichtigung der Selbstverwaltung der Regionen und der Gemeinden werden anerkannt. Die EU muss die politischen und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Mitgliedstaaten und deren nationale Identität respektieren.
- Der Reformvertrag stellt klar, dass es die Mitgliedstaaten sind, die die Daseinsvorsorge für ihre Bürger finanzieren, bereitstellen und in Auftrag geben. In Österreich sind dafür vielfach die Gemeinden zuständig. Klarer als bisher wird die Verantwortung der kommunalen und der regionalen Verwaltung für diese Dienste betont (z.B. öffentlicher Personen-Nahverkehr, Wasserversorgung, soziale Dienste, Gesundheitsleistungen usw.).
EU wird handlungsfähiger
- Erstmals wird eine europäische Rechtsgrundlage für Klimaschutz geschaffen. Bekanntlich hat die EU das gemeinsame Ziel, dass bis 2020 ein Fünftel des EU Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft stammen und bis 2020 eine Senkung der Treibhausgase um 20% gegenüber 1990 erreicht werden soll.
- Neu ist die Rechtsgrundlage für eine europäische Energiepolitik, um sich gegen die Interessen von Energie-Lieferanten (Öl, Gas) besser durchsetzen zu können
- Mehr Schlagkraft im Kampf gegen Terror, organisierte Kriminalität, Schlepperei und Menschenhandel durch verbesserte Kooperation von Polizei und Justiz.
- Auch die Institutionen der Union werden handlungsfähiger: Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit braucht es in Hinkunft 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung (= Prinzip der Doppelten Mehrheit). Dies schafft eine faire Balance zwischen den Interessen der Großen und den Rechten der mittleren und kleineren Staaten.
- Ein neuer Ratspräsident bereitet künftig die Tagungen des Europäischen Rates vor und leitet sie. Der Europäische Rat trifft jährlich 4-mal zu regulären Sitzungen zusammen.
- Ab 2014 wird die Europäische Kommission verkleinert. Dabei ist durch das Prinzip der gleichberechtigten Rotation sichergestellt, dass kein Mitgliedstaat bevorzugt oder benachteiligt wird.
EU erhält kräftigere Stimme in der Welt
- Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vertritt die EU nach außen (quasi ein „EU-Außenminister“), damit Europa in der Welt mit einer Stimme spricht. Der Hohe Vertreter leitet den Ministerrat für auswärtige Beziehungen. Er wird von einem Auswärtigen Dienst der EU unterstützt. Damit soll auch das konsularische Servicenetz für EU-Bürger/innen außerhalb der EU gerade für kleinere und mittlere Länder, die nicht überall eigene diplomatische Vertretungen haben, deutlich verbessert werden.
- Die Neutralität Österreichs bleibt unberührt: Nur im Einklang mit den Grundsätzen der Charta der UNO sind militärische Aktionen der EU wie bisher an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates, der OSZE oder des Europäischen Rates zulässig. Europa ist und bleibt eine Friedensmacht. Auf die österreichische Neutralität wird dabei Rücksicht genommen – keine Verpflichtung zur Teilnahm an einer militärischen Aktion. Jedenfalls entscheiden die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament in jedem Einzelfall über die Entsendung von Soldaten (etwa zu Friedensmissionen).
- Solidarität: Es gilt eine Solidaritätsverpflichtung der Mitgliedstaaten untereinander und nach außen, etwa bei Krisen- oder Katastrophenfällen.
- Erweiterung: In die EU werden ausdrücklich nur Staaten aufgenommen, die nicht nur die europäischen Werte achten sondern auch aktiv fördern. Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ist und bleibt bei jeder künftigen Erweiterung ein zentrales Kriterium für die Entscheidung.
Wie geht’s weiter?
Unser Ziel ist eine Einigung über den EU-Reformvertrag in Lissabon, damit nach Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten die Europawahlen 2009 auf Basis einer klaren und erneuerten Rechtsgrundlage stattfinden können.
Warum keine Volksabstimmung in Österreich?
Nicht nur bei früheren Verträgen (z.B. Vertrage von Amsterdam und Nizza) sondern auch beim EU-Verfassungsvertrag 2005 erfolgte die österreichische Zustimmung immer durch die gewählten Volksvertreter, also auf rein parlamentarischem Weg. Übrigens mit überwältigenden Mehrheiten: Im Nationalrat 181:1, im Bundesrat 59:3. Der EU-Reformvertrag geht weniger weit als der letztlich nicht zustande gekommene Verfassungsvertrag Der Reformvertrag bringt aus österreichischer Sicht auch klare Verbesserungen gegenüber den geltenden EU-Verträgen. Die Grundprinzipien unseres Bundes-Verfassungsgesetzes werden nicht geändert. Eine Volksabstimmung ist daher verfassungsrechtlich weder notwendig noch vorgesehen.




